Sonntag, 18. Oktober 2009

Dr. Rutger von der Horst schreibt bei Idivus über Rechte am eigenen digitalen Nachlass

Wie das digitale Leben nach dem Tod aussieht, darüber berichtet der Wirtschaftsmedienrechtler Dr. Rutger von der Horst auf Idivus.
Hier findet Ihr Informationen zu postmortalem Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht und dem Recht an der eigenen Domain.

Dr. von der Horst sagt: "Es lohnt sich, über den Fortbestand auch des geistigen Eigentums sowie zu dessen Zugang nachzudenken, insbesondere wenn dieser in digitaler Form „verkörpert“ ist. Rechtliche wie auch technische Vorsorge ist daher auch hinsichtlich der „digitalen Überbleibsel“ ratsam."

Den kompletten Beitrag findet Ihr hier.

Demnächst werden wir noch weitere Informationen zum Thema "Digitaler Nachlass" auf Idivus veröffentlichen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen