Hier findet Ihr Informationen zu postmortalem Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht und dem Recht an der eigenen Domain.
Dr. von der Horst sagt: "Es lohnt sich, über den Fortbestand auch des geistigen Eigentums sowie zu dessen Zugang nachzudenken, insbesondere wenn dieser in digitaler Form „verkörpert“ ist. Rechtliche wie auch technische Vorsorge ist daher auch hinsichtlich der „digitalen Überbleibsel“ ratsam."
Den kompletten Beitrag findet Ihr hier.
Demnächst werden wir noch weitere Informationen zum Thema "Digitaler Nachlass" auf Idivus veröffentlichen.
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