Sonntag, 18. Oktober 2009

Dr. Rutger von der Horst schreibt bei Idivus über Rechte am eigenen digitalen Nachlass

Wie das digitale Leben nach dem Tod aussieht, darüber berichtet der Wirtschaftsmedienrechtler Dr. Rutger von der Horst auf Idivus.
Hier findet Ihr Informationen zu postmortalem Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht und dem Recht an der eigenen Domain.

Dr. von der Horst sagt: "Es lohnt sich, über den Fortbestand auch des geistigen Eigentums sowie zu dessen Zugang nachzudenken, insbesondere wenn dieser in digitaler Form „verkörpert“ ist. Rechtliche wie auch technische Vorsorge ist daher auch hinsichtlich der „digitalen Überbleibsel“ ratsam."

Den kompletten Beitrag findet Ihr hier.

Demnächst werden wir noch weitere Informationen zum Thema "Digitaler Nachlass" auf Idivus veröffentlichen.

Freitag, 2. Oktober 2009

Gründerszene berichtet über idivus und dem Umgang mit dem Thema bei facebook




Kersten A. Riechers berichtet heute über idivus und wie Social Networks wie facebook im Todesfall mit den Daten/Profilen von Nutzer umgehen:

„Zuletzt aktiv am 28. Juli 2008“ – das Profil eines alten Bekannten aus der Schulzeit. Er hat es schon seit über einem Jahr nicht mehr aktualisiert. Das kommt vor. Bei der Fülle an Sozialnetzwerken denkt nicht jeder daran, sämtliche Online-Identitäten auf dem neusten Stand zu halten. Manche Profile geraten gänzlich in Vergessenheit, andere werden nur sporadisch erneuert. Ebbt der Dialog mit der sozialen Entourage auf einer Plattform ab, wird auch das Profil nicht mehr gepflegt. Doch hier ist das anders. Der letzte Eintrag auf der Pinnwand dieses Bekannten – nennen wir ihn Dirk – ist keine Woche alt. „War schön heute bei Dir“, schreibt jemand, oder ein anderer: „Ich komme dich gleich besuchen.“ Doch Dirk antwortet nie. Dirk ist tot. ...

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