Sonntag, 29. November 2009

Dr. Rutger von der Horst schreibt bei Idivus über den rechtlichen Schutz und technische Verfügbarkeit digitaler Werte

Über den rechtlichen Schutz und die technische Verfügbarkeit digitaler Werte berichtet der Wirtschaftsmedienrechtler Dr. Rutger von der Horst auf Idivus.

Dr. von der Horst erläutert an einem konkreten Beispiel, dass es gar nicht so einfach ist, als Erbe Zugriff auf die Daten eines Verstorbenen zu gelangen. Er zieht das Fazit: "Rechtlicher Schutz und technische Verfügbarkeit von Daten können im realen wie auch im virtuellen Leben manchmal auseinander laufen. Wahre Vorsorge trifft daher derjenige, der sowohl seine rechtlichen Angelegenheiten für den Todesfall regelt, wie auch dafür sorgt, dass der Zugang zum rechtlich gewollten Ergebnis dem Erben auch technisch ermöglicht wird."


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